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Franziska Koch ist „Sportlerin des Monats“ April

Mit ihrem Triumph beim Radsport-Klassiker Paris-Roubaix hat Franziska Koch ein Stück Sportgeschichte geschrieben: In einem packenden Herzschlagfinale setzte sie sich gegen die internationale Konkurrenz durch und kürte sich als erste deutsche Frau zur Siegerin des Rennens. Für diese herausragende Leistung wählten die Sporthilfe-geförderten Athletinnen und Athleten die Radsportlerin mit 53,3 Prozent zur „Sportlerin des Monats“ April.

Hinter Franziska Koch sichert sich bei der Sporthilfe-Wahl zur Sportlerin bzw. Sportler des Monats Gewichtheberin Lisa Marie Schweizer (35,3%) Rang zwei. Die 28-Jährige überzeugte bei den Europameisterschaften in Georgien mit starken Leistungen: Mit persönlicher Bestleistung im Reißen sicherte sie sich den Titel und gewann zudem im Zweikampf die Bronzemedaille. Den dritten Platz bei der Wahl belegen die Trampolinturner Fabian Vogel und Matthias Schuldt (11,4%). Die beiden deutschen Synchron-Spezialisten feierten bei den Europameisterschaften im portugiesischen Portimão einen gelungenen Einstand als Duo und gewannen auf Anhieb die Silbermedaille.

Anders als bei Medien- oder Publikumswahlen entscheiden bei der Wahl zur Sportlerin bzw. zum Sportler des Monats ausschließlich Deutschlands beste Nachwuchs- und Spitzenathletinnen und -athleten. Dadurch erhält die Auszeichnung ihre besondere sportliche Wertigkeit. Zu Beginn eines jeden Monats stellt die Sporthilfe den rund 4.000 geförderten Athletinnen und Athleten Kandidatinnen oder Kandidaten zur Wahl, die sich im Vormonat durch herausragende Leistungen empfohlen haben. Die Stimmabgabe erfolgt per Online-Voting. 

Für ihre herausragenden Leistungen waren die Athletinnen und Athleten von der Athletenkommission im DOSB, von SPORT1 und von der Sporthilfe für die Wahl nominiert worden.

Deutsche Sporthilfe

Zwischen Konsole und Nationaltrikot: Wie der DFB den E-Sport vorantreibt

E-Sport ist längst mehr als nur ein Trend. Millionen Menschen in Deutschland spielen regelmäßig, verfolgen Turniere oder messen sich selbst online. Auch der Deutsche Fußball-Bund hat diese Entwicklung früh aufgegriffen und baut seit einigen Jahren gezielt Strukturen im digitalen Wettbewerb auf. Dabei geht es nicht nur um Titel und Turniere, sondern auch um die Frage, wie Gaming und Fußball zusammen gedacht werden können – von der Basis bis zur eNationalmannschaft.

Wie das konkret aussieht, wird im Gespräch mit zweien deutlich, die den DFB E-Sport aus nächster Nähe erleben: Leo Dietz (33), Teamlead eSports & Gaming, verantwortet die strategische Entwicklung des Bereichs und arbeitet daran, E-Sport und Gaming langfristig im Verband und den Vereinen zu verankern. David „Rezears“ Wünsch (22) steht selbst auf dem virtuellen Spielfeld. Als professioneller Rocket League Spieler vertritt er den DFB international und gehört zu den besten Spielern Deutschlands.

Im Interview sprechen beide darüber, wie der Alltag als Leistungssportler aussieht und welche Rolle der DFB in einem Umfeld spielt, das sich ständig weiterentwickelt. Und es geht auch um größere Zusammenhänge: die Bedeutung von Gaming für junge Zielgruppen, den Aufbau von Strukturen im E-Sport und die Frage, wohin sich das Ganze in den nächsten Jahren entwickeln könnte.

FAQ zur Gemeinnützigkeit des E-Sports

Durch die Anerkennung von E-Sport als gemeinnützigen Zweck können Vereine seit dem 1. Januar 2026 entsprechende steuerliche Vorteile nutzen und haben zudem bessere Chancen auf öffentliche Fördergelder. Ziel der Änderung ist es, klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, junge Menschen zu unterstützen und ehrenamtliches Engagement zu stärken.

Was ist E-Sport?

Unter E-Sport versteht man den organisierten Wettkampf mit Video- oder Computerspielen. Dieser findet auf einer digitalen Plattform, auf verschiedenen Geräten und unter festgelegten Regeln statt. Im Mittelpunkt steht dabei der Wettkampf mit anderen Spieler*innen. Dabei kommt es nicht nur auf Präzision und strategisches Denken an, sondern auch auf Teamfähigkeit und Disziplin.

Was bedeutet die Änderung für Vereine? Welche steuerlichen und organisatorischen Vorteile ergeben sich konkret durch die neue Regelung?

Durch die neue Regelung profitieren Vereine vor allem dadurch, dass sie Spendenbescheinigungen ausstellen, Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen auszahlen und so ihre Steuerlast reduzieren können. Außerdem ermöglicht die Anerkennung der Gemeinnützigkeit einen besseren Zugang zu Fördermitteln. Gleichzeitig entsteht Rechtssicherheit, da E-Sport-Angebote die Gemeinnützigkeit von Vereinen nicht mehr gefährden.

Welche Voraussetzungen müssen Vereine erfüllen, um E-Sport korrekt in ihre gemeinnützigen Zwecke zu integrieren?

Um ein E-Sport-Angebot im Verein anbieten zu können, muss zuerst sichergestellt werden, dass die Satzung den Zweck „Förderung des Sports“ beinhaltet und das zuständige Finanzamt E-Sport unter diesem Zweck einordnet. Sollte dies nicht der Fall sein, bedarf es einer Satzungsanpassung, zum Beispiel in die Zwecke „Förderung des Sports und des E-Sports“ oder „Förderung des Sports, einschließlich des E-Sports“.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Spieltitel, die im Verein als E-Sport angeboten werden, folgenden Kriterien entsprechen: Einhaltung des Jugendschutzes, USK‑Kennzeichnung sowie der Ausschluss von Glücksspiel und gewaltverherrlichenden Inhalten.